Allgemeine Geschäftsbedingungen der COMPUTIME
Netzwerkservice GmbH
Fassung für Unternehmer

I. Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Für alle unsere Lieferungen, Service- oder Beratungsleistungen gelten ausschließlich die
nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Abweichende Vereinbarungen
oder Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Sie gelten in jedem
Fall nur für die Bestellung, für die sie getroffen wurden; für spätere Bestellungen gelten wieder
die AGB in der vorliegenden Form.
(2) Anderslautende AGB des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch der
COMPUTIME Netzwerkservice GmbH selbst im Falle unserer Lieferung nicht
Vertragsbestandteil.
(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne
dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(4) Die Verantwortung für die Auswahl der bestellten Ware und die damit beabsichtigten
Ergebnisse liegt beim Kunden, sofern die Bestellung nicht auf eine gesondert zu vergütende
Beratungsleistung mit entsprechender schriftlicher Kaufempfehlung der COMPUTIME
Netzwerkservice GmbH zurückgeht.
§ 2 Angebot – Auftragsbestätigung
(1) Die Angebote der COMPUTIME Netzwerkservice GmbH sind frei widerruflich und lediglich
als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten im Sinne des §145 BGB durch den Kunden zu
verstehen. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der COMPUTIME
Netzwerkservice GmbH oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande.
(2) Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preise –
unverbindlich.
(3) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu
wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei
Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder
durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
(4) Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der
Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche
Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung
verbunden werden.
(5) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht
von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes
mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
(6) Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung für Lieferungen im Rahmen
eines Vertrages behält sich die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH ausdrücklich vor, sofern
diese Änderungen nicht grundlegender Art sind, der vertragsgemäße Zweck nur unwesentlich
eingeschränkt wird und die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab unserem
Lager in 21360 Vögelsen, Eichenweg 1. Fracht- und besondere Verpackungskosten hat der
Kunde zusätzlich zu entrichten.
(2) Bei Versandgeschäften verstehen sich die Preise ebenfalls ab Vögelsen einschließlich
normaler Verpackung, jedoch zuzüglich der Porto- oder Lieferkosten.
(3) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(4) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur
Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Abzug von
Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(5) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als
4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen zu erhöhen oder
herabzusetzen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so steht dem
Kunden ein Vertragslösungsrecht (Kündigungs- oder Rücktrittsrecht) zu.
(6) Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig
von anderslautenden Bestimmungen des Kunden.
(7) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen
einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift nicht einlöst, ist die COMPUTIME
Netzwerkservice GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige
Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche
Forderungen von der COMPUTIME Netzwerkservice GmbH gegenüber dem Kunden
unabhängig von der Fälligkeit sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt bei Bekanntwerden von
Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden nachhaltig in Frage stellen.
(8) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, erhebt die COMPUTIME Netzwerkservice
GmbH bankübliche Verzugszinsen, mindestens, in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz,
sowie die Einziehungskosten. Uns bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens vorbehalten.
(9) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von der COMPUTIME Netzwerkservice GmbH anerkannt sind.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden
kein Zurückbehaltungsrecht zu.
(10) Wird ein Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst, obwohl dem Kunden weder
ein Kündigungs- noch ein Rücktrittsrecht zusteht, ist die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH
berechtigt, dem Kunden 15% der Nettoauftragssumme in Rechnung zu stellen.
§ 4 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von der COMPUTIME Netzwerkservice GmbH angegebenen Lieferzeit setzt
die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Einhaltung der Lieferverpflichtungen der COMPUTIME Netzwerkservice GmbH setzt
weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus
(z.B. fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige Beibringung etwa
bereitzustellender Unterlagen etc.). Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist
die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den
Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5) Die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern ein Lieferverzug auf einer von ihr zu vertretenden, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der
COMPUTIME Netzwerkservice GmbH ist dieser zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf
eine von der COMPUTIME Netzwerkservice GmbH zu vertretenden vorsätzlichen
Vertragsverletzung beruht, ist deren Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH haftet auch nach den gesetzlichen
Bestimmungen, soweit der von ihr zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Sofern der Lieferverzug lediglich auf der schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen
Vertragspflicht beruht, ist der Kunde berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine
pauschalierte Verzugsentschädigung i.H.v. 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als
15% des Lieferwertes zu verlangen
§ 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab
Standort der COMPUTIME Netzwerkservice GmbH, Eichenweg 1, 21360 Vögelsen
vereinbart. Die Auslieferung der Ware kann auf Wunsch des Kunden und auf dessen
Gefahr und Kosten an einen anderen Ort erfolgen. Die Gefahr geht – auch wenn
frachtfreie Lieferung vereinbart wurde bzw. bei Versandgeschäften – auf den Kunden
über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden
ist oder zwecks Versendung das Lager der COMPUTIME Netzwerkservice GmbH oder
des Lieferanten der COMPUTIME Netzwerkservice GmbH verlassen hat. Wird der
Versand aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, geht die
Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Übergabe steht es
gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
(2) Sofern der Kunde es wünscht, wird die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH für die
Lieferung eine Transportversicherung abschließen; die insoweit anfallenden Kosten trägt
der Kunde.
§ 6 Annahmeverzug des Käufers
Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, so ist die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH
berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10
Tagen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen. Im letzteren Fall können 15% des Kaufpreises ohne Nachweis als
Entschädigung verlangt werden, soweit nicht nachweislich nur ein geringerer Schaden
entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens
bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 7 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH behält sich das Eigentum an der
Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Kunden vor. Ware, an der der COMPUTIME Netzwerkservice GmbH (Mit-)Eigentum
zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die COMPUTIME
Netzwerkservice GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. In der
Zurücknahme durch die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH liegt kein Rücktritt vom
Vertrag, es sei denn, sie hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der
Vorbehaltsware durch die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH liegt stets ein Rücktritt
vom Vertrag. Die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH ist nach Rücknahme der
Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten
anzurechnen. Soweit die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH nach den vorstehenden
Regelungen zur Rücknahme von Vorbehaltsware berechtigt ist, räumt der Käufer ihr und
ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu den
geschäftsüblichen Zeiten gegebenenfalls mit Fahrzeugen zum Zwecke der Abholung der
Vorbehaltsware zu betreten.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere
ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten
erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Beschädigung oder Vernichtung der Ware hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Ware hat der Kunde die
COMPUTIME Netzwerkservice GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit
diese Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der
COMPUTIME Netzwerkservice GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den ihr entstandenen
Ausfall.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter
zu veräußern. Er tritt der COMPUTIME Netzwerkservice GmbH jedoch bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschl. MwSt.) ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die
Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung
dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der
COMPUTIME Netzwerkservice GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt. Die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH verpflichtet sich jedoch, die
Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus
den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall,
so kann die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH verlangen, dass der Kunde ihr die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen von Vorbehaltsware sind stets unzulässig.
(5) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im
Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so
erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns
gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die
Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
(6) Die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert
ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die
Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der COMPUTIME Netzwerkservice
GmbH.
§ 8 Gewährleistung bei Kaufverträgen
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Frist ist eine
Verjährungsfrist und gilt auch für Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine
Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche
Verjährungsfrist. Daneben bzw. anschließend gilt eine evtl. Herstellergarantie, wobei die
Abwicklung von Garantiefällen – ggf. kostenpflichtig – über die COMPUTIME
Netzwerkservice GmbH erfolgen kann, ohne dass deshalb zusätzliche Gewährleistungsoder Garantieansprüche ihr gegenüber begründet werden. Den Kunden trifft die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel
selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
(2) Gebrauchte Geräte oder Ersatzteile werden unter Ausschluss jeglicher
Gewährleistung geliefert.
(3) Der Kunde hat der COMPUTIME Netzwerkservice GmbH offensichtliche Mängel
innerhalb von 2 Wochen bei ihr eingehend schriftlich mitzuteilen, anderenfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung.
(4) Der Kunde muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transport- und sonstige
Schäden untersuchen und der COMPUTIME Netzwerkservice GmbH von etwaigen
Schäden oder Verlusten sofort durch eine schriftliche Meldung unter Angabe des
genauen Sachverhalts Mitteilung machen. Die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB bleiben
ergänzend anwendbar. In diesem Falle sind die mangelhaften Liefergegenstände in dem
Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur
Besichtigung durch die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH bereitzuhalten.
(5) Gibt die Betriebsanleitung Hinweise zur Problemanalyse und Fehlereingrenzung
gelieferter Ware, wird der Kunde bei Störungen nach diesen Hinweisen vorgehen, bevor
er die Instandsetzungen durch die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH verlangt. Vor
der Warenrücksendung ist im Gespräch mit der COMPUTIME Netzwerkservice GmbH
die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware festzustellen.
(6) Die Warenrücksendung hat frei Haus zu erfolgen. Eine Garantieabwicklung ist nur in
Originalverpackung möglich. Bei Nichtvorhandensein muss die COMPUTIME
Netzwerkservice GmbH die entsprechende Sicherheitsverpackung berechnen, da der
Hersteller für eventuelle Transportschäden nicht aufkommt. Der Hersteller übernimmt
ohne Originalverpackung keine Garantie- oder Reparaturleistungen.
(7) Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendungen von
beanstandeter Ware kann die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH eine
Bearbeitungspauschale von 50,00 EUR erheben oder spezifisch abrechnen.
(8) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder
wird er innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder
Materialmängel schadhaft, liefert die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH nach ihrer
Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder
bessert nach. Im Falle der Mangelbeseitigung trägt die COMPUTIME Netzwerkservice
GmbH die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Zugesicherte Eigenschaften
liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Ware ausdrücklich als zugesicherte
Eigenschaften schriftlich bezeichnet worden sind. Schlägt die Nachbesserung oder die
Ersatzlieferung nach Setzung einer angemessenen Frist fehl, so kann der Kunde nach
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wahlweise Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden
jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9) Während der Durchführung einer Nachbesserung ist der Ablauf der
Gewährleistungsfrist gehemmt. Darüber hinaus bewirkt die Durchführung von
Gewährleistungsarbeiten keine Verlängerung der Gewährleistung für das Produkt, sofern
keine besonderen Umstände hinzutreten, die die Verjährung unterbrechen. Auch ein
vorsorglicher Austausch von Geräteteilen erfolgt regelmäßig nur zur Beseitigung von
gerügten Mängeln und ohne Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs „in anderer
Weise“ (§ 212 Abs.1 Nr.1 BGB).
(10) Während der Durchführung einer Nachbesserung kann die COMPUTIME
Netzwerkservice GmbH Geräte nach Verfügbarkeit gegen Entgelt zur Verfügung stellen.
Ein Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines kostenlosen Leihgerätes besteht nicht.
(11) Wählt der Kunde wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter
Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar
ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert
der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig
verursacht haben.
(12) Die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH haftet nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit der COMPUTIME Netzwerkservice
GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die
Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden,
unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.
(13) Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen. Insoweit haftet die
COMPUTIME Netzwerkservice GmbH insbesondere nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind.
(14) Die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH haftet für Mangelfolgeschäden wegen des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften nur insoweit, als die Zusicherung gerade das Ziel
verfolgte, den Kunden vor dem eingetretenen Schaden zu schützen. Für untypische,
nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des Auftretens von Computerviren,
besteht daher keine Haftung.
(15) Werden Betriebs- und Wartungshinweise der COMPUTIME Netzwerkservice GmbH
nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder
Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt die
Gewährleistung insoweit, als dadurch Mängel entstanden sind. Liegt ein Mangel vor und
ist eines der vorstehenden Kriterien erfüllt, hat der Kunde zu beweisen, dass der Mangel
nicht durch Eintritt einer der vorstehenden Voraussetzungen entstanden ist.
(16) Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(17) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des
Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des
Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar
(18) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur
Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann,
wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
(1) Eine weitergehende Haftung der COMPUTIME Netzwerkservice GmbH auf
Schadenersatz, als in § 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere bei
Schadenersatzansprüchen wegen Pflichtverletzung nach §§ 280 ff. und § 311 BGB oder
wegen deliktischer Ansprüche gem.§ 823 BGB.
(2) Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens bleiben
unberührt.
(3) Gleiches gilt, soweit die Haftung aufgrund der Bestimmungen des
Produkthaftungsgesetzes zwingend ist.
(4) Soweit die Schadenersatzhaftung für die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(5) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr
nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist,
sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den
internationalen Kauf beweglicher Sachen Anwendung, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz
im Ausland hat.
(2) Gerichtsstand ist Lüneburg; die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH ist jedoch berechtigt,
den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Dies gilt auch, falls der Besteller
nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, sowie für den Fall, dass Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der
Geschäftssitz der COMPUTIME Netzwerkservice GmbH Eichenweg 1, 21360 Vögelsen.
(4) Sollten eine oder mehrere Regelungen des Vertrags mit dem Kunden, einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung
soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
möglichst nahe kommt.
II. Zusätzliche Verkaufs- und Lieferungsbedingungen für Serviceleistungen
§ 1 Reparaturaufträge, Datensicherung
(1) Die bei Auftragserteilung angegebenen Fehlerbeschreibungen und Diagnosen gelten
lediglich als Anhaltspunkte für die Fehlersuche. Im Auftragsschein sind die zu erbringenden
Leistungen zu bezeichnen. Der Auftraggeber erhält hiervon eine Kopie.
(2) Dem Kunden obliegt die vorsorgliche Datensicherung (Sicherungskopie). Sofern der
COMPUTIME Netzwerkservice GmbH ein Auftrag zur Datensicherung erteilt wird, kann nicht
zugesagt werden, dass dieser auch mit technisch vertretbarem Aufwand erfüllbar ist.
(3) Für Reparaturverzögerungen, die auf Problemen mit der Ersatzteilbelieferung beruhen,
übernimmt die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH keine Haftung.
§ 2 Vergebliche Fehlersuche
Der bei der Fehlersuche entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden in
Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht ausgeführt werden kann weil der beanstandete
Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat oder ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen
ist oder der Kunde durch sein Verschulden zum vereinbarten Termin nicht anwesend war oder
der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wurde.
§ 3 Kostenvoranschlag
(1) Kostenvoranschläge sind für die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH bis zum Ablauf von
vier Wochen nach Abgabe verbindlich. Sie dürfen jedoch um bis zu 10 % der veranschlagten
Summe überschritten werden, falls besondere Gründe dies rechtfertigen.
(2) Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlages richten sich nach der Art des
Gerätes bzw. der auszuführenden Tätigkeit.
(3) Verlangt ein Kunde einen Kostenvoranschlag und wird dann die Reparatur auf Wunsch des
Kunden nicht ausgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den
Ursprungszustand versetzt zu werden, wenn dies technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar ist
§ 4 Berechnung des Auftrages
Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese
auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
§ 5 Pfandrecht
Die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH hat für ihre Forderungen aus dem Vertrag ein
Pfandrecht aus den von ihr hergestellten oder ausgebesserten Sachen des Kunden, die in ihren
Besitz gelangt sind. Dieses Pfandrecht bezieht sich auch auf noch offene Forderungen aus
vorangegangenen Verträgen der COMPUTIME Netzwerkservice GmbH mit dem Kunden.
§ 6 Gewährleistung für Reparaturarbeiten
Die Gewährleistung für Reparaturarbeiten bezieht sich nur auf tatsächlich ausgeführte
Reparaturen und das dabei eingebaute Material. Für die im Außendienst durchgeführten
Reparaturarbeiten kann die Gewährleistung nach besonderer Vereinbarung entfallen, soweit die
werkstattübliche Überprüfung des Reparaturgegenstandes nicht möglich ist. Der Kunde ist
hierüber vor Durchführung der Reparatur zu informieren. Auf seinen Wunsch ist die Reparatur
in der Werkstatt auszuführen.
§ 7 Lagerkosten – Verwahrung – Verwertung
(1) Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von vier Wochen nach der
Abholaufforderung abgeholt, so kann die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH vom Ablauf
dieser Frist an ein angemessenes Lagergeld verlangen.
(2) Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die
Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und somit jede Haftung für leicht fahrlässige
Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine
Verkaufsandrohung zuzusenden. Die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH ist berechtigt, den
Reparaturgegenstand nach erfolglosem Ablauf dieser Frist zur Deckung ihrer Kosten zum
Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
§ 8 Teilunwirksamkeit
Gerichtsstand – Erfüllungsort und anwendbares Recht
Hierfür gilt I. § 10 entsprechend.
Stand: März 2017, COMPUTIME Netzwerkservice GmbH